Eine Krankheitsvertretung im Schwimmbad muss zwingend die Qualifikationen mitbringen, die für die jeweilige Tätigkeit gesetzlich vorgeschrieben sind. Das gilt vor allem für die Badeaufsicht: Wer Badegäste beaufsichtigt, braucht nachgewiesene Rettungsfähigkeit und die Befähigung zur Aufsicht nach den geltenden Regelwerken. Welche Anforderungen im Detail gelten und worauf Sie als Betreiber bei der Planung und Einarbeitung achten sollten, zeigen die folgenden Abschnitte.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Vertretungspersonal im Schwimmbad?
Für Vertretungspersonal im Schwimmbad gelten dieselben gesetzlichen Anforderungen wie für das Stammpersonal. Die Qualifikationen richten sich nach der jeweiligen Tätigkeit: Wer die Badeaufsicht übernimmt, muss die dafür vorgeschriebenen Nachweise erfüllen. Ein Personalwechsel ändert nichts an den Betreiberpflichten.
Als Betreiber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Schwimmbad jederzeit regelkonform betrieben wird. Das gilt auch dann, wenn eine Stammkraft kurzfristig ausfällt. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) hat mit der Richtlinie R 94.05 konkrete Vorgaben zur Betriebsaufsicht formuliert, an denen sich Betreiber orientieren müssen. Vertretungspersonal, das diese Anforderungen nicht erfüllt, darf bestimmte Aufgaben schlicht nicht übernehmen. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur die Sicherheit der Badegäste, sondern auch rechtliche Konsequenzen.
Muss eine Krankheitsvertretung im Schwimmbad eine ausgebildete Fachkraft sein?
Nicht jede Vertretungskraft im Schwimmbad muss eine vollständig ausgebildete Fachkraft sein. Ob eine Vollqualifikation nötig ist, hängt davon ab, welche Aufgaben die Vertretung übernehmen soll. Für die Badeaufsicht gelten jedoch klare Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen.
Der Fachangestellte für Bäderbetriebe ist die klassische Vollqualifikation in der Branche. Diese Ausbildung befähigt zur Übernahme nahezu aller Aufgaben in einem Schwimmbad: Badeaufsicht, technischer Betrieb, Schwimmkurse, Aquafitness und je nach Einrichtung auch Saunaaufgüsse. Für kombinierte Hallenbad- und Saunabetriebe ist diese breite Einsetzbarkeit besonders wertvoll.
Für einfachere Tätigkeiten, die nicht die Badeaufsicht umfassen, kann auch Personal ohne Vollqualifikation eingesetzt werden. Entscheidend ist dabei immer eine klare Aufgabenzuweisung und eine sorgfältige Einweisung vor Ort.
Welche Qualifikationen sind für die Badeaufsicht zwingend erforderlich?
Für die Badeaufsicht sind nachgewiesene Rettungsfähigkeit und eine anerkannte Aufsichtsbefähigung zwingend erforderlich. Die DGfdB-Richtlinie R 94.05 legt fest, welche Qualifikationen Aufsichtspersonal mitbringen muss. Dazu gehören in der Regel ein gültiges Rettungsschwimmabzeichen sowie eine entsprechende Ausbildung oder Qualifizierung zur Badeaufsicht.
Konkret bedeutet das: Wer als Vertretungskraft die Aufsicht am Becken übernimmt, muss ein aktuelles Rettungsschwimmabzeichen in Silber oder Gold der DLRG oder des DRK vorweisen können. Abzeichen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer und müssen regelmäßig erneuert werden. Eine abgelaufene Qualifikation ist keine gültige Qualifikation.
Darüber hinaus sind Kenntnisse in Erster Hilfe und Erste-Hilfe-Auffrischungen relevant. Wer als Schwimmbadfachkraft eingesetzt wird und die Aufsicht führt, trägt unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit der Badegäste. Das ist keine Aufgabe, die an unqualifiziertes Personal delegiert werden kann.
Welche Aufgaben darf Vertretungspersonal ohne Vollqualifikation übernehmen?
Vertretungspersonal ohne Vollqualifikation darf unterstützende Aufgaben übernehmen, die keine Badeaufsicht erfordern. Dazu zählen zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Kassiertätigkeiten, Umkleidekontrolle oder allgemeine Servicetätigkeiten. Die Badeaufsicht selbst bleibt qualifiziertem Personal vorbehalten.
In der Praxis bedeutet das: Wenn eine Stammkraft ausfällt, kann eine Vertretung ohne Aufsichtsqualifikation den Betrieb im Hintergrund entlasten. Sie kann Aufgaben übernehmen, die das qualifizierte Personal von administrativem oder logistischem Aufwand befreien, sodass dieses sich vollständig auf die Aufsicht konzentrieren kann.
Was Vertretungspersonal ohne Qualifikation nicht darf:
- Alleinige Badeaufsicht am Becken
- Eigenständige Durchführung von Schwimmkursen oder Aquafitness-Stunden
- Übernahme von Saunaaufgüssen, sofern dafür spezifische Qualifikationen vorausgesetzt werden
- Technische Aufgaben, die eine fachspezifische Ausbildung erfordern
Für Schwimmkurse und Aquafitness gilt: Hier braucht es entsprechend qualifiziertes Personal, etwa Schwimmausbilder mit anerkannten Lizenzen. Das ist neben dem Aufsichtspersonal ein weiterer häufiger Engpass in Bädern.
Wie finden Badbetreiber kurzfristig qualifiziertes Vertretungspersonal?
Kurzfristig qualifiziertes Bäderpersonal zu finden, ist eine der größten operativen Herausforderungen für Badbetreiber. Wer keine eigene Vertretungsreserve aufgebaut hat, ist auf externe Dienstleister angewiesen, die auf die Branche spezialisiert sind und Fachkräfte mit den nötigen Qualifikationen vermitteln können.
Folgende Wege stehen Betreibern grundsätzlich offen:
- Eigene Vertretungsliste aufbauen: Kontakte zu ehemaligen Mitarbeitenden, Aushilfskräften oder Studierenden mit Rettungsschwimmqualifikation pflegen und aktuell halten.
- Kooperation mit benachbarten Bädern: Gegenseitige Absprachen zur Personalunterstützung in Engpasssituationen.
- Spezialisierte Personalvermittlung: Agenturen, die ausschließlich im Bäderbereich tätig sind, kennen die Qualifikationsanforderungen und können gezielt Fachkräfte vermitteln.
- Temporäre Arbeitnehmerüberlassung: Für kurzfristige Ausfälle bietet die Arbeitnehmerüberlassung durch spezialisierte Anbieter eine rechtssichere Lösung.
Wichtig ist, dass die Qualifikationen der Vertretungskraft vorab geprüft werden. Ein Rettungsschwimmabzeichen, das seit drei Jahren abgelaufen ist, hilft im Ernstfall nicht weiter. Legen Sie sich deshalb eine Checkliste an, die Sie bei jeder Vertretungskraft konsequent abarbeiten.
Was sollten Betreiber bei der Einarbeitung von Vertretungspersonal beachten?
Vertretungspersonal braucht auch dann eine strukturierte Einweisung, wenn es die nötigen Qualifikationen mitbringt. Jede Anlage hat eigene Abläufe, Notfallpläne und technische Besonderheiten. Wer das Vertretungspersonal ohne Einweisung ins kalte Wasser wirft, erhöht das Betriebsrisiko unnötig.
Eine gute Einarbeitung muss nicht aufwändig sein, sollte aber folgende Punkte abdecken:
- Lage und Bedienung der Notfalleinrichtungen (Alarmanlage, Erste-Hilfe-Material, Defibrillator)
- Kommunikationswege im Notfall: Wer wird informiert, wie wird alarmiert?
- Besonderheiten des Beckens: Tiefen, Strömungen, Sichtachsen für die Aufsicht
- Hausordnung und geltende Baderegeln der Einrichtung
- Ansprechpartner vor Ort für technische und organisatorische Fragen
Dokumentieren Sie die Einweisung schriftlich. Das schützt Sie als Betreiber und stellt sicher, dass die Vertretungskraft alle relevanten Informationen nachvollziehbar erhalten hat. Eine kurze Checkliste, die jede Vertretungskraft vor dem ersten Einsatz unterschreibt, ist ein einfaches und wirksames Mittel.
Denken Sie auch daran, Vertretungspersonal über laufende Schulungspflichten zu informieren. Wer regelmäßig als Vertretung eingesetzt werden soll, sollte in die dokumentierten Unterweisungen eingebunden sein, die für das Stammpersonal gelten.
Krankheitsvertretung im Schwimmbad: Wie Bädercoach Sie unterstützt
Kurzfristige Personalausfälle lassen sich nicht immer vermeiden. Aber sie müssen den Betrieb nicht gefährden. Wir unterstützen Badbetreiber dabei, auch in unerwarteten Engpasssituationen handlungsfähig zu bleiben.
Mit Bädercoach haben Sie einen Partner, der die Qualifikationsanforderungen im Bäderbereich kennt und qualifiziertes Fachpersonal gezielt vermittelt. Das umfasst konkret:
- Temporäre Arbeitnehmerüberlassung mit geprüftem, qualifiziertem Personal für die Badeaufsicht
- Kurzfristige Verfügbarkeit durch unser bundesweites Netzwerk an Fachkräften
- Unterstützung bei der Betriebsaufsicht nach DGfdB R 94.05
- Schulungsangebote über unsere Online-Akademie für dokumentierte Unterweisungen Ihres Teams
- Beratung zur langfristigen Personalplanung, damit Engpässe seltener entstehen
Wenn Sie wissen möchten, wie wir Ihre Anlage konkret unterstützen können, nehmen Sie gerne Kontakt auf. Wir schauen uns Ihre Situation an und finden gemeinsam eine passende Lösung.



